Medienmitteilung im März 2020
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Der Zentralvorstand der KAB Schweiz hat mit Bestürzung, Enttäuschung und Unverständnis die Entlassung von Martin Kopp als Generalvikar der Urschweiz durch den Apostolischen Administrator Peter Bürcher zur Kenntnis genommen. Das von der Bistumsleitung von Chur gewählte Vorgehen erinnert stark an das Vorgehen autokratischer Staatsführungen, wo Menschen, die eine andere Meinung als die Herrschenden vertreten, gnadenlos entsorgt werden. Das gewählte Vorgehen der Bistumsleitung gegen Martin Kopp widerspricht einer geschwisterlichen Kirche. Inakzeptabel ist zudem, wie die Bistumsleitung den Ausnahmezustand durch das Corona Virus missbraucht, einen unbequemen Kirchenmann zu entlassen. Sie wissen, dass die Kräfte im Bistum, die sich einen vermittelnden Bischof wünschen, so ausgetrickst werden, weil ein sicht- und hörbarer Widerstand gegen diese Entlassung nicht möglich ist.
Wir kennen Martin Kopp als engagierten Kirchenmann, Priester und Seelsorger, der sich nicht nur mit grossem Engagement für die Armen und Benachteiligten, sondern auch für mehr Gleichberechtigung von Klerikern und Laien in der Kirche einsetzt. Martin Kopp hat aus Sorge um die Menschen im Bistum Chur gehandelt, und dass ihm die Situation im Bistum Chur betreffend Bischofswahlvorgehen grosse Sorgen bereitete, war allgemein bekannt. Die Geheimnistuerei um das Bischofswahlverfahren behandelt Laien wie «Kirchensklaven» und nimmt deren Rolle nicht ernst.
Im Namen vieler engagierter Mitchristen und Mitchristinnen fordern wir eine Entschuldigung und Wiedergutmachung. Weiter fordern wir ein transparentes Vorgehen bei der Wahl des Bischofs. Das Churer Wahlrecht kann mit unserem schweizerischen Demokratieverständnis verbunden werden. Die Geheimnistuerei um die Wahl ins Bischofsamt muss ein Ende haben. Die Kandidaten fürs Bischofsamt sollen vor der Wahl durch das Domkapitel bekannt sein und der Name des Bischofs soll sofort nach seiner Wahl bekanntgegeben werden. Es ist Zeit, dass das Subsidiaritätsprinzip auch in der Kirche selber zur Anwendung kommt.
Es liegt nun an der Bistumsleitung, mit positiven Zeichen den endgültigen Vertrauensverlust eines grossen Teils der Bistumsangehörigen zu verhindern. Sonst könnte tatsächlich das eintreten, wovor Generalvikar Martin Kopp eindringlich gewarnt hat: Das sture Festhalten am monarchistisch klerikalen Führungsstil könnte den religiösen Frieden in der Schweiz gefährden. Im Namen des Zentralvorstandes der KAB Schweiz
Hans Gisler-Wyrsch, Attinghausen, Präsident KAB Schweiz |
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